Bei der Durchführung eines Wahlgangs werden neben Vertragsbediensteten auch immer wieder freiwillige Helfer:innen tätig. Dieser ehrenamtliche Einsatz verdient es natürlich, für diese Tätigkeit auch angemessen entschädigt zu werden. Die Gemeinden erhalten dabei die Möglichkeit, den Wahldurchgang effizient durchzuführen und den damit verbundenen Personalaufwand gut abzudecken. Gleichzeitig wird durch die Entschädigung für ihren Einsatz aber auch ein Anreiz für Wahlhelfer:innen geschaffen. Die Wahlentschädigung kann sowohl sozialversicherungs- als auch lohnsteuerrechtlich begünstigt geltend gemacht werden und reduziert ebenso den Aufwand der Gemeinde im Zusammenhang mit der Personalverrechnung.
Die gesetzliche Grundlage für die Auszahlung einer Wahlentschädigung ist in den einzelnen Wahlordnungen der Länder verankert. Jedoch bestehen von Bundesland zu Bundesland Unterschiede hinsichtlich der Ausgestaltung und dem Entscheidungsspielraum der Gemeinde.
Zusammenfassend: Der Vorteil liegt somit darin, kurzfristige Stoßzeiten mit minimalem Personalaufwand abdecken zu können und einen Anreiz für Mitarbeiter:innen bzw. Freiwillige auf ein im Idealfall steuerfreies bzw. steuerbegünstigtes Zusatzeinkommen zu schaffen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Anspruch, der Höhe oder der Auszahlung der Wahlentschädigung zur Verfügung, damit die Gewährung einer solchen Aufwandsentschädigung so effizient und optimal wie möglich durchgeführt werden kann.
Autorin:
Bernadette Dembinski
+43 5 70 375 - 8714
bernadette.dembinski@bdo.at
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