Die voraussichtlichen SV-Werte 2024

Die voraussichtlichen SV-Werte 2024

Unser Thema am People Thursday, dem 7. September 2023: 



 

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 beträgt - vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung - 1,035. Daraus ergeben sich die nachfolgenden veränderlichen SV-Werte für das Kalenderjahr 2024.
 

Höchstbeitragsgrundlagen und Geringfügigkeitsgrenze 

Veränderliche Werte

 

2023

 

2024

Aufwertungszahl

 

1,031

 

1,035

Höchstbeitragsgrundlage täglich

EUR

195

EUR

202

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

EUR

5.850

EUR

6.060

Höchstbeitragsgrundlage jährlich

EUR

81.900

EUR

84.840

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (SZ)

EUR

11.700

EUR

12.120

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für
freie Dienstnehmende ohne SZ; GSVG; BSVG

EUR

6.825

EUR

7.070

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für
freie Dienstnehmende ohne SZ; GSVG; BSVG

EUR

81.900

EUR

84.840

Geringfügigkeitsgrenze

EUR

500,91

EUR

518,44

Grenzwert Dienstgeberabgabe

EUR

751,37

EUR

777,66

 

 

 

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 

Monatliche Beitragsgrundlage in EUR DN-Beitrag

Reduzierung DN-Beitrag

2023

2024

 

um 3%

bis 1.885

bis 1.951

0%

um 2%

1.885,01 - 2.056

1.951,01 – 2.128

1%

um 1%

2.056,01 - 2.228

2.128,01 – 2.306

2%

KEINE

Über 2.228

Über 2.306

3%

 

 

Was ist die Aufwertungszahl?

Die Aufwertungszahl (2024) beruht, sofern keine außerordentliche Anhebung per Verordnung festgesetzt wird, auf der Veränderung der durchschnittlichen Beitragsgrundlage in der gesetzlichen Pensionsversicherung vom jeweils drittvorangegangenen Kalenderjahr (2021) bis zum jeweils zweitvorangegangenen Kalenderjahr (2022). Die Aufwertungszahl ist die Basis für die Erhöhung der veränderlichen beitragsrechtlichen Werten (z.B. Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze) und wird mit den Vorjahreswerten multipliziert.

Im Gegensatz dazu werden die Pensionen, Renten und leistungsbezogenen festen Beträge in der SV mit dem Anpassungsfaktor multipliziert, der an die Inflationsrate des letzten Jahrs (August 2022-Juli 2023) gebunden und durch Verordnung festgesetzt wird.

 

 


Autorin:

Viktoria Drapak

viktoria.drapak@bdo.at
+43 5 70 375 - 1310

 

 

 

 

 


Ansprechperson:

Thomas Neumann

thomas.neumann@bdo.at
+43 5 70 375 - 1720