Unser Thema am People Thursday, dem 13. Jänner 2022:
Kürzlich sind einige der noch vor Weihnachten im Parlament beschlossenen Gesetzesänderungen in Kraft getreten - unter anderem rückwirkend mit 1.12.2021 die sogenannte Saisonstarthilfe. Über das Gesetzesvorhaben haben wir bereits am People Thursday, dem 16.12.2021, informiert (bitte verlinken). Die folgende Darstellung bietet einen aktuellen Überblick zur gesetzlichen Regelung:
Bei der Saisonstarthilfe handelt sich um eine Beschäftigungsbeihilfe des AMS für Saisonbetriebe, die von einem behördlichen Betretungsverbot betroffen waren. Die Beihilfe soll der Sicherung der Saisonbeschäftigung während der Covid-19-Pandemie dienen und eine Abwanderung saisonal beschäftigter Arbeitnehmender in andere Branchen verhindern.
Die Beihilfe kann für Personen mit einem Beschäftigungseintritt zwischen dem 3.11.2021 und dem 17.12.2021 gewährt werden. Ersetzt werden höchstens 65% der entstandenen Lohnkosten im Zeitraum, der zwischen dem Betretungsverbot und dem frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit liegt.
Die vor Auszahlung der Beihilfe erforderliche Genehmigung der AMS-Richtlinie durch die Europäische Kommission ist noch nicht erfolgt, wird aber für den 14.1.2022 erwartet.
Eine Antragstellung ist aber bereits über das eAMS-Konto möglich.
Sprechen Sie mit unseren BDO Experten:innen für Arbeits- und Lohnsteuerrecht Claudia Sonnleitner und Thomas Neumann.
claudia.sonnleitner@bdo.at
+43 5 70 375 - 8701
thomas.neumann@bdo.at
+43 5 70 375 - 1720